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Auszug aus unseren Geschäftsbedingungen
1. Algemeines:
1.1. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen, insbeson-
dere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers,
bedürfen unserer schriftlichen Anerkennung.
1.2. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für
uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen
durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche
Nebenreden, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
1.3. Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte
Dritter zu beachten.
2. Lieferung:
2.1. Soweit wir eigene Verpackung und Transportmaterial
stellen, gelten unsere besondere Verpackungsbedingungen.
Bei verspäteter Rückgabe (d.h. bei Überschreitung der
üblichen Entladezeit ) von Ladegeräten oder privaten
Kessel-und Schüttgutwagen behalten wir uns in jedem Fall
vor, die uns entstandenen Kosten und Mieten dem Käufer in
Rechnung zu stellen.
2.2. Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand
ist, ruht unsere Lieferpflicht.
2.3. Bei Verspätung der Lieferung tritt erst nach setzen einer
angemessenen Nachfrist der Verzug ein.
3. Berechnung:
3.1. Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich
unsere Lieferungsbedingungen ab Werk, ohne Verpackung.
3.2. Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung
gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluß,
ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach
Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der
noch nicht abgenommenen Mengen zurückzutreten.
3.3. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
3.4. Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von
uns genannten Preise die zur Zeit des Angebotes gültigen
Fracht-und Nebengebühren zur Grundlage.
Sie werden daher zugunsten oder zu Lasten des
Auftragnehmers an veränderte Fracht-und Nebengebühren-
sätze für unsere Lieferung angepaßt, ohne daß dem Käufer
insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.
4. Höhere Gewalt:
Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände und
Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen
Betriebsführung nicht verhindert werden können suspendie-
ren die Vertragspflichten der Parteien für die Dauer der
Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich
daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs
Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsicht-
lich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag
zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
5. Zahlung:
5.1. Innerhalb 10 Tagen 2% Skonto, 30 Tagen netto.
5.2. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unsere Zustimmung;
deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige
Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des
Käufers.
5.3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbe-
halt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in
Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 3% über
dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, berechnet.
5.4. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind
wir- unbeschadet unserer sonstigen Rechte- befugt,
Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende
Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
5.5. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen
berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder
Zurückbehaltung.
6. Versand:
6.1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des
Empfängers.
6.2. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und
Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu
berücksichtigen, dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei
vereinbarter frachtfreier Lieferung - gehen zu Lasten des
Käufers.
7. Gewährleistung:
7.1. Alle Angaben über Eingang, Verarbeitung und Anwendung
unserer Produkte, technische Beratung und sonstige
Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer
jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
7.2. Der Käufer hat die gelieferte Ware- soweit zumutbar auch
durch eine Probeverarbeitung - bei Eingang auf Mängel be-
züglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich
zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
7.3. Beanstandungen werden nur berücksichtigt , wenn sie
innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Ware - bei
verborgenen Mängeln nach Ihrer Entdeckung, spätestens
jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware - schriftlich unter
Beifügung von Belegen erhoben werden.
7.4. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach
unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung
oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unse-
rem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
8. Schadenersatz:
Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur
Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem
Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an
dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten
Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden
gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober
Fahrlässigkeit unbeschränkt haften. Der Ersatz von
Folgeschäden ist ausgeschlossen.
9. Eigentumsvorbehalt:
9.1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus
der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die ver-
kauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über
die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu
verfügen.
9.2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch
Verarbeitung. Vermischung oder Verbindung unserer Ware
entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir
als der Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung,
Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren
Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im
Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
9.3. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen
Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe
unserer etwaigen Miteigentumsanteils (vgl.Ziff.9.2) zur
Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Wider-
ruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere
Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen
ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungs-
einziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es
wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet,
die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils
solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch
Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
9.4. Zugriffe Dritter auf die uns gehörende Waren und
Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit
eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
9.5. Der Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den
Rücktritt vom Vertrag.
9.6. Die Waren und die an Ihrer Stelle tretenden Forderungen
dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen
weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet
oder abgetreten werden.
9.7. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unserer Forderungen
um mehr als 20% so werden wir auf verlangen des Käufers
insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort
der Ware, für die Zahlung Bruttig-Fankel. Ist der Käufer
Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Amtsgericht
Cochem / Landgericht, Koblenz oder nach unserer Wahl ein
allgemeiner Gerichtsstand.


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